Rechtliche Informationen Natürlich bietet sich zuerst eine Ergänzung der Ortstafel (Ortseingangsschild) durch "Ort des Friedens" an. Aus rechtlichen Gründen - die ihre Begründung in schneller, eindeutiger Erkennbarkeit von Verkehrsschildern haben - ist das nicht möglich. Damit machen sich separate Schilder erforderlich, die mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt sein müssen, da auch sie im Normalfall im öffentlichen Verkehrsraum montiert werden. Ein Beispiel könnten Schilder sein, die zur Information über Partnergemeinden angebracht worden sind. Im Regelfall wird man davon ausgehen, dass die Schilder "Ort des Friedens" zur Information dienen und somit nicht als Werbung anzusehen sind – werberechtliche Regelungen wären somit nicht zu beachten. Das Signet „Ort des Friedens“ (übereinander angeordnet das Peace-Zeichen ☮ und eine nach links fliegende Taube mit Olivenzweig) ist als Bild-Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet. Damit soll die dauerhafte freie Nutzung gesichert werden. Für die drucktechnische Verwendung und ggf. Ergänzung sind Dateien geeignet, deren Name mit "Druck-Vorlage" beginnt und mit Breite und Höhe des Banners gekennzeichnet ist. Sie sind auf www.ort-des-friedens.de herunter ladbar. Sie sind im allgemeinen auch für kleinere Abbilder geeignet – entscheidend sind die unterschiedlichen Seitenverhältnisse. Alle weiteren Darstellungen haben nur die Qualität von Ideenskizzen. Für hochwertige Vorlagen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Bei allen eigenen Gestaltungen von "Ort des Friedens" beachten Sie bitte den Sachverhalt, das über die Zuordnung eines Stadt- oder Gemeindenamens die jeweils gewählten Räte das Entscheidungsrecht haben. In vergleichbarer Weise ist das bei allen weiteren Zuordnungen im Sinne der jeweiligen Verantwortlichkeit zu klären. 25.06.2026 Horst Rasch